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Scheidung und Haus: Was Eigenheimbesitzer wissen müssen

Veröffentlich von Marcel Koslowski

25. April 2025

Bei einer Scheidung gehört die gemeinsame Immobilie oft zu den wertvollsten Vermögensgegenständen und gleichzeitig zu den emotional aufgeladensten Themen. Die sachgerechte Bewertung und faire Aufteilung des Eigenheims ist daher ein zentraler Aspekt bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten rechtlichen und praktischen Aspekte rund um die Immobilienbewertung im Scheidungsfall.

Die Zugewinngemeinschaft: Grundlagen verstehen

Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft, sofern die Ehepartner nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben. Entgegen der häufigen Annahme bedeutet eine Zugewinngemeinschaft nicht, dass während der Ehe automatisch alles beiden Partnern zu gleichen Teilen gehört.

Was bedeutet Zugewinngemeinschaft konkret?

Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt. Jeder Partner bleibt alleiniger Eigentümer der Gegenstände, die ihm bei Eheschließung gehören oder die er während der Ehe erwirbt. Der Begriff „Zugewinn“ bezeichnet die Vermögenssteigerung, die beide Partner während der Ehe erwirtschaftet haben.

Laut § 1363 BGB findet ein Ausgleich des Zugewinns erst bei Beendigung des Güterstandes statt – typischerweise durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss dann die Hälfte seines Überschusses an den anderen Partner abgeben.

„Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.“ (§ 1363 Abs. 1 BGB)

Auswirkungen der Zugewinngemeinschaft auf die Immobilie

Die Zugehörigkeit einer Immobilie zum Vermögen eines oder beider Ehepartner richtet sich nach den Eigentumsverhältnissen im Grundbuch. Hierbei sind verschiedene Konstellationen möglich:

Alleiniges Eigentum eines Ehepartners

Steht die Immobilie im Alleineigentum eines Partners, bleibt sie auch während und nach der Ehe sein Eigentum. Der andere Partner hat keinen direkten Anspruch auf die Immobilie selbst. Allerdings wird die Wertsteigerung des Hauses während der Ehe beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.

Beispiel: Ein Haus wurde vor der Ehe für 200.000 € gekauft und ist bei der Scheidung 300.000 € wert. Die Wertsteigerung von 100.000 € geht in die Zugewinnberechnung ein.

Gemeinsames Eigentum beider Ehepartner

Bei Miteigentum (meist je zur Hälfte) gehört die Immobilie beiden Partnern entsprechend ihrer Grundbuchanteile. Diese Eigentumsverhältnisse bleiben bei einer Scheidung zunächst bestehen, müssen aber im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung geregelt werden.

Laut einer Statistik des Statistischen Bundesamtes besitzen rund 42% der deutschen Ehepaare eine gemeinsame Immobilie, deren Aufteilung im Scheidungsfall geregelt werden muss.

Immobilienbewertung im Scheidungsfall: Praktische Auswirkungen

Die Bewertung der Immobilie im Scheidungsfall ist von zentraler Bedeutung für den Zugewinnausgleich und mögliche weitere Regelungen. Der aktuelle Verkehrswert (auch Marktwert genannt) der Immobilie ist dabei maßgeblich.

Stichtag der Bewertung

Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs sind zwei Zeitpunkte entscheidend:

  1. Der Anfangsvermögensstichtag (Tag der Eheschließung)
  2. Der Endvermögensstichtag (Tag der Zustellung des Scheidungsantrags)

Die Wertdifferenz der Immobilie zwischen diesen beiden Zeitpunkten fließt in die Zugewinnberechnung ein. Das Bundesgerichtshof-Urteil (BGH, 09.02.2011 – XII ZR 40/09) bestätigt, dass für die Bewertung im Zugewinnausgleich der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich ist – nicht der aktuelle Wert zum Zeitpunkt der Scheidung.

Optionen für Ihre Immobilie

Bei einer Scheidung gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten für den Umgang mit der gemeinsamen Immobilie:

  1. Verkauf und Teilung des Erlöses
    • Klare finanzielle Trennung
    • Beide Partner können neu anfangen
    • Möglicher Nachteil: Emotionaler Verlust des Zuhauses
  2. Übernahme durch einen Partner
    • Ein Partner wird Alleineigentümer
    • Auszahlung des anderen Partners basierend auf dem ermittelten Verkehrswert
    • Häufig verbunden mit Umschuldung oder Neufinanzierung
  3. Fortführung des Miteigentums
    • Seltener, aber möglich
    • Oft als Übergangslösung zum Schutz der Kinder
    • Erfordert klare vertragliche Regelungen zur Nutzung und Kostenteilung

Laut einer Erhebung des IVD entscheiden sich etwa 60% der Scheidungspaare für den Verkauf ihrer gemeinsamen Immobilie, während in rund 35% der Fälle ein Partner das Eigenheim übernimmt.

Wohnrecht und Kinderbelange: Besondere Schutzregelungen

Bei Scheidungen mit minderjährigen Kindern genießt das Kindeswohl besonderen Schutz. Dies kann Auswirkungen auf die Entscheidungen zur gemeinsamen Immobilie haben.

Wohnungszuweisung zum Schutz des Kindeswohls

Gemäß § 1361b BGB kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Nutzung überlässt, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder ist dabei besonders zu berücksichtigen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2019 – 5 UF 123/18) entschied beispielsweise, dass die Kontinuität des sozialen Umfelds der Kinder ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung über den Verbleib in der Ehewohnung sein kann.

Zeitlich begrenzte Regelungen

Die gerichtliche Wohnungszuweisung bedeutet nicht zwangsläufig eine endgültige Regelung der Eigentumsverhältnisse. Sie kann auch befristet erfolgen, um den Kindern Zeit für die Anpassung an die neue Situation zu geben oder um dem betreuenden Elternteil die Suche nach einer neuen Wohnung zu ermöglichen.

Mediation als Lösungsweg: Wann ist sie sinnvoll?

Die Mediation bietet im Scheidungsfall eine Alternative zum streitigen Gerichtsverfahren und kann besonders bei Immobilienangelegenheiten wertvolle Dienste leisten.

Vorteile der Mediation bei Immobilienfragen

Eine Mediation kann besonders sinnvoll sein, wenn:

  • Beide Partner prinzipiell gesprächsbereit sind
  • Komplexe finanzielle Verflechtungen bestehen (z.B. gemeinsame Kredite)
  • Individuelle Lösungen gefunden werden sollen, die über das hinausgehen, was ein Gericht anordnen könnte
  • Die emotionale Bindung an die Immobilie berücksichtigt werden soll
  • Eine schnellere und kostengünstigere Lösung als durch ein Gerichtsverfahren angestrebt wird

Eine Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation zeigt, dass Mediationslösungen bei Immobilienstreitigkeiten im Scheidungsfall zu etwa 75% langfristig tragfähig sind und von beiden Parteien akzeptiert werden.

Ablauf einer immobilienbezogenen Mediation

In der Mediation werden typischerweise folgende Schritte durchlaufen:

  1. Sammlung aller relevanten Daten zur Immobilie (Wert, Belastungen, emotionale Bedeutung)
  2. Erarbeitung verschiedener Lösungsoptionen
  3. Bewertung der Optionen anhand objektiver Kriterien und subjektiver Bedürfnisse
  4. Ausarbeitung einer detaillierten Vereinbarung

Wann ist anwaltliche Vertretung unverzichtbar?

Während eine Mediation in vielen Fällen zu guten Ergebnissen führen kann, gibt es Situationen, in denen die Einschaltung eines Fachanwalts für Familienrecht unumgänglich wird.

Kritische Szenarien für anwaltliche Unterstützung

Ein Anwalt sollte spätestens dann hinzugezogen werden, wenn:

  • Keine Einigung über den Wert der Immobilie erzielt werden kann
  • Komplexe rechtliche Konstellationen vorliegen (z.B. Schenkungen von Eltern, Erbvorauszahlungen)
  • Ein erhebliches Machtgefälle zwischen den Partnern besteht
  • Der Verdacht auf Vermögensverschleierung besteht
  • Es neben der Immobilie umfangreiche weitere Vermögenswerte gibt
  • Die Kommunikation zwischen den Partnern vollständig zusammengebrochen ist

Laut einer Erhebung der Bundesrechtsanwaltskammer werden in etwa 85% der Scheidungsverfahren, bei denen Immobilienvermögen vorhanden ist, Fachanwälte für Familienrecht hinzugezogen.

Auswahl des richtigen Sachverständigen: Neutralität gewährleisten

Bei strittigen Immobilienbewertungen im Scheidungsfall ist die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen oft unvermeidlich. Die richtige Auswahl ist entscheidend für ein faires Verfahren.

Qualifikationsmerkmale eines geeigneten Sachverständigen

Bei der Auswahl eines Sachverständigen sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Industrie- und Handelskammer oder Architektenkammer
  • Nachgewiesene Fachkompetenz in der Immobilienbewertung (z.B. durch Zertifizierungen)
  • Erfahrung speziell mit Bewertungen im Scheidungskontext
  • Nachweisbare Neutralität gegenüber beiden Parteien
  • Transparente Honorarstruktur

Vermeidung von Parteilichkeit: Der „Parteivortrag“

Ein wichtiger Aspekt bei der Beauftragung eines Sachverständigen ist die Vermeidung des sogenannten „Parteivortrags“. Dies bezeichnet die Situation, wenn ein Gutachten einseitig zugunsten der beauftragenden Partei erstellt wird.

Um dies zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Gemeinsame Beauftragung durch beide Ehepartner
  2. Bestellung eines Sachverständigen durch das Familiengericht
  3. Einholung eines Schiedsgutachtens mit vorheriger Festlegung der Verbindlichkeit

Das Landgericht München hat in einem Urteil (LG München I, Urteil vom 14.05.2018 – 15 O 2536/17) die Bedeutung der Neutralität bei Scheidungsgutachten betont und die Anforderungen an die Unparteilichkeit von Sachverständigen konkretisiert.

Kostensparende Alternativen: Das Kurzgutachten

Die Kosten für ein vollständiges Verkehrswertgutachten können je nach Immobilie und Aufwand zwischen 1.500 und 5.000 Euro liegen. In bestimmten Fällen können kostenreduzierte Alternativen sinnvoll sein.

Das Kurzgutachten als pragmatische Lösung

Ein Kurzgutachten (auch vereinfachtes Wertgutachten oder Kostenwertermittlung genannt) kann eine kostengünstigere Alternative darstellen, wenn:

  • Die Immobilie keine besonderen Merkmale aufweist
  • Ausreichende Vergleichsdaten für die Lage vorhanden sind
  • Beide Parteien grundsätzlich kooperationsbereit sind
  • Die rechtliche Situation ansonsten überschaubar ist

Ein Kurzgutachten umfasst typischerweise:

  • Eine kompakte Objektbeschreibung
  • Wesentliche wertbestimmende Faktoren
  • Eine nachvollziehbare Wertermittlung
  • Eine Kurzanalyse des lokalen Marktes

Die Kosten liegen meist zwischen 500 und 1.500 Euro, was eine erhebliche Ersparnis darstellen kann.

Weitere Möglichkeiten zur Kostenoptimierung

Neben dem Kurzgutachten bieten sich weitere Wege zur Kostenreduktion:

  • Gemeinsame Beauftragung eines Sachverständigen statt Einzelbeauftragungen
  • Einholung einer kostenlosen Ersteinschätzung durch Makler (als grobe Orientierung)
  • Nutzung von Online-Bewertungstools als erste Indikation (mit Vorsicht zu genießen)
  • Frühzeitige Einigung über einen Wert, sofern dieser realistisch erscheint

Nach Angaben des Verbands Privater Bauherren können Scheidungspaare durch ein Kurzgutachten im Vergleich zu einem Vollgutachten durchschnittlich 60% der Kosten einsparen.

Fazit: Professionelle Unterstützung als Schlüssel zum Erfolg

Die Immobilienbewertung im Scheidungsfall ist ein komplexes Thema mit rechtlichen, finanziellen und emotionalen Dimensionen. Eine sachkundige Beratung kann dabei helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden und zu einer fairen Lösung zu gelangen.

Die frühzeitige Einbindung von Experten – sei es ein Mediator, Fachanwalt oder qualifizierter Immobiliensachverständiger – zahlt sich in der Regel aus und kann den Weg zu einer konstruktiven Einigung ebnen.

Denken Sie daran: Eine faire Bewertung der gemeinsamen Immobilie bildet die Grundlage für einen gerechten Neuanfang beider Partner.


Quellen und weiterführende Informationen:

Hinweis: Dieser Beitrag wurde zu Teilen unter Verwendung von KI-Technologie erstellt.

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