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Kompentente und schnelle Wertermittlung

Immobiliengutachter Villingen-Schwenningen

Ihr Immobiliensachverständiger für die Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien für die Region Schwarzwald-Baar-Kreis – Ob Einfamilien-, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder  Gewerbeimmobilien – wir bieten nachvollziehbare Gutachten für Villingen-Schwenningen, Bad Dürrheim, Trossingen, Donaueschingen, St. Georgen, Bräunlingen und die umliegenden Gemeinden.

Fachwissen aus erster Hand

Immobiliensachverständiger für Villingen-Schwenningen

Als Objektbesichtiger für Beleihungsobjekte war ich im Auftrag der Firma Sprengnetter bereits mehrfach in Villingen-Schwenningen und Umgebung unterwegs und kenne die Region daher bestens. Darüber hinaus bringe ich als Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Freiburg und mit familiären Wurzeln im Schwarzwald solide Marktkenntnisse mit. Dieses regionale Know-how bildet die Basis für eine exakte und marktorientierte Immobilienbewertung.

Leistungen

Preisbeispiele für die jeweiligen Gutachten.

Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot und die passende Lösung für Sie nach einem kurzen Gespräch. Die Preise für ein Verkehrswertgutachten orientieren sich an der Honorarrichtlinie des BVS.

*Preise zzgl. Umsatzsteuer, Spesen, Amtsgebühren für Unterlagen und Kilometerpauschale (0,80€/km zzgl. Umsatzsteuer – Fahrzeiten werden zudem berechnet)
**Lieferzeit beginnt ab Zeitpunkt der Objektbesichtigung und ab Vorliegen aller behördlichen Unterlagen. Auf das Vorliegen der behördlichen Unterlagen (Altlastenauskunft, Baulastenauskunft, Auszug Liegenschaftskataster, Grundbuchauskunft, Bauakteneinsicht, etc.) kann auf Kundenwunsch verzichtet werden

Unterschied zwischen Marktpreisermittlung (Kurzgutachten) und Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)

Vor Ort Besichtigung

Beschaffung wertrelevanter Unterlagen

Rechte und Belastungen (z.B. Nießbrauch, Wegerecht, etc.)

Beschreibung der
Mikro- und Makrolage

Detaillierte
Gebäudebeschreibung

Anzahl
Wertermittlungsverfahren

Erläuterung zur
Wertermittlung

Eignung für Behörden
und Gerichte

Marktpreisermittlung (Kurzgutachten)

Nur Grundbuchauszug

Grobe Basisdaten

1

Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)

Denkmalschutz, Bauakteneinsicht, etc.

Bis zu 2

Expertise aus der Region

Freiburg im Breisgau

Emmendingen

Offenburg

Schwarzwald

Kundenbewertungen

Kompetent, freundlich und immer mit einem offenen Ohr. Ein guter Ansprechpartner in Sachen Immobilien.

Julia S.

Herr Koslowski nimmt sich Zeit und erklärt verständlich – sehr sympathisch und kompetent.“

Alex S.

„Angenehmer Kontakt und gutes Fachwissen – mit Marcel kann man sich gut beraten fühlen.“

Marco N.

Fachlich versiert und unkompliziert im Umgang. Herr Koslowski ist ein Profi auf seinem Gebiet. Immer wieder gerne!

Josua S.

Marcel ist ein kompetenter und zuverlässiger Kontakt der immer exzellent unterstützt!

Stefan R.

Ein sehr angenehmer und zuverlässiger Kontakt – Herr Koslowski ist professionell und bodenständig

Christian V.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet ein Immobiliengutachten?

Die Kosten für ein Immobiliengutachten variieren je nach Art und Umfang des Gutachtens. Ein Kurzgutachten erhalten Sie ab 990 Euro netto, ein umfassendes Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) ab 2.290 Euro netto.
Die Honorierung richtet sich nach der Honorarrichtlinie des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS).
Der endgültige Preis hängt unter anderem vom Umfang des Gutachtens, der Anzahl der Stichtage, eventuellen Belastungen oder Rechten (z. B. Wohnungsrechte, Wegerechte) und der Komplexität des Bewertungsobjekts (z. B. Erbbaurechte) ab. Maßgeblich ist grundsätzlich der unbelastete Verkehrswert des bebauten oder unbebauten Grundstücks.

Wann benötige ich ein Vollgutachten und wann reicht ein Kurzgutachten?

Ein Vollgutachten benötigen Sie immer dann, wenn das Gutachten für gerichtliche Auseinandersetzungen, Behörden oder Banken erstellt werden soll oder wenn Sie absolute Sicherheit über den Immobilienwert benötigen – etwa beim Hauskauf, Hausverkauf, bei Erbschaftsangelegenheiten oder bei Ehescheidungen.
Ein Vollgutachten berücksichtigt alle wertrelevanten Aspekte, wie z. B. eingetragene Rechte und Belastungen im Grundbuch (Wohnungsrechte, Nießbrauch, Dienstbarkeiten) sowie eventuelle Bauschäden oder Mängel.
Ein Kurzgutachten eignet sich hingegen, wenn Sie eine schnelle, kostengünstige und praxisnahe Einschätzung benötigen, etwa für eine grobe Kauf- oder Verkaufsentscheidung. Es ist nicht für gerichtliche Verfahren geeignet und verzichtet auf eine ausführliche rechtliche Prüfung sowie umfangreiche Dokumentation.

Wie lange dauert die Erstellung eines Immobiliengutachtens?

Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob Sie ein Kurz- oder ein Verkehrswertgutachten beauftragen.

  • Ein Kurzgutachten kann in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen nach Ortsbesichtigung und Vorliegen aller relevanten Unterlagen erstellt werden.

  • Ein Vollgutachten benötigt aufgrund des größeren Umfangs etwa 4–8 Wochen ab vollständiger Unterlagenlage und Ortsbesichtigung.

Ist ein Kurzgutachten auch vor Gericht oder bei Behörden gültig?

Grundsätzlich ist für gerichtliche Verfahren und für behördliche Zwecke ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) erforderlich.
In Ausnahmefällen – etwa wenn sich die streitenden Parteien einvernehmlich auf ein Kurzgutachten einigen – kann auch dieses als Grundlage dienen. Dafür müssen jedoch alle Parteien schriftlich zustimmen, um die Interessen und Vermögenswerte fair zu berücksichtigen.

Muss ich bei der Begutachtung persönlich anwesend sein?

Eine persönliche Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Wichtig ist, dass der Zugang zur Immobilie für die Besichtigung gewährleistet ist.
Wenn Sie selbst vor Ort sind, können Rückfragen direkt geklärt werden, was zur Qualität und Vollständigkeit des Gutachtens beiträgt.

Kann ich eine Immobilie bewerten lassen, die mir nicht gehört?

Eine Bewertung fremder Immobilien ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers möglich. Dafür benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht sowie den Nachweis eines berechtigten Interesses (z. B. als potenzieller Käufer, Erbe oder Bevollmächtigter).
Ohne Vollmacht oder nachweisbares Interesse darf ein Sachverständiger kein Gutachten über eine fremde Immobilie erstellen.

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